Surfcamp-Spain.com , Surfschool Conil
Wellenreiten lernen in Conil – Spanien – Andalusien
Carril el Clavjo
11149 Conil de la frontera
Spanien
Tel. (+34) 666 903 104
Email: info@surfcamp-spain.com
Verband: VDWS, FAV, Turismo Activo, Surf Club C.D.mckite
(N.I.E): ES X-3148055-E
Matthias Kaiser
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Reisevereinbarungen/Geschäftsbedingungen:
Sehr geehrter Reisegast, wir freuen uns, daß Sie Interesse haben, Ihre Surf Urlaub-Reise bei Surfcamp-Spain zu buchen! Wir bieten ihnen Surf Kurse und Verleih
Wir garantieren Ihnen mit unserer Kompetenz und Erfahrung, daß die Vorbereitung und Abwicklung Ihrer Reise mit äußerster Sorgfalt durchgeführt wird, um Ihnen einen rundherum gelungenen Surf Urlaub zu gewährleisten. Hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie Sie nachfolgend in unseren Reisebedingungen dargelegt sind. Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen oder Kataloghinweisen haben Vorrang.
- Abschluss des Reisevertrages: Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.
- Zahlung: Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 50 % des Reisepreises. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig oder nach Absprache vor Ort.
- Leistungen/Preise: Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem jeweils maßgeblichen Prospekt, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.
- Leistungs- und Preisänderungen: Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z. B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und den Gesamtzweck der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleitung Änderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen. Bei Schlechtwetter am Urlaubsort ist eine Rückerstattung des Reisepreises nicht möglich.
- Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen: · bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises · vom 29. bis 21. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises · vom 20. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises · vom 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises · vom 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises. danach 100% des Reisepreises.
Sollen auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps vorgenommen werden, so berechnen wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,- je Reisenden. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittspauschalen. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir von Ihnen für den entstehenden Mehraufwand EUR 30,- berechnen. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muß. - Rücktritt durch den Reiseveranstalter: Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog/Internet) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Wir werden Ihnen die obige Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu.
- Haftung des Reiseveranstalters: Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für· die gewissenhafte Reisevorbereitung;· die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;· die Richtigkeit der Beschreibungen aller in diesem Prospekt angegebenen Reiseleistungen;· die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung – der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt. In den Fällen wo wir bei externen Reiseveranstaltern zu buchen, gelten deren Geschäfts- und Reisebedingungen, sowie deren Gerichtsstand. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, haften wir nach den deutschen Gesetzen in Verbindung mit dem Warschauer Abkommen, Den Haag, Guadalajara und sofern Flüge in die USA oder Kanada vorliegen nach der Montrealer Vereinbarung. Die Haftung ist in diesem Fall betragsmäßig beschränkt und gilt nur bei Verschulden. Auf die Beförderungsbedingungen der Airline, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden, verweisen wir. Durch diese Bedingungen werden unsere Rechte und Pflichten nach den deutschen Gesetzen und diesen Bedingungen nicht eingeschränkt.
- Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wir informieren Sie über Ihre Obliegenheit, einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber uns als Reiseveranstalter sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum möglichst schriftlich bei uns geltend zu machen. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht berechtigt. Reisevertragliche Ansprüche verjähren nach sechs Monaten. Wir weisen auf mögliche Hemmungstatbestände hin.
- Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.
- Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelte Staatsbürgerschaft etc… Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.
- Versicherungen Jeder Teilnehmer sollte im Besitz eines umfassenden Versicherungsschutzes sein. Hierzu zählen insbesondere Krankenversicherung, Auslandskrankenversicherung, Unfall-, private Haftpflicht- und Reiserücktritts Versicherung. Darüberhinaus ist eine Gepäckversicherung in Erwägung zu ziehen. Besonders empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport und einer Reiserücktritts Versicherung, durch die Sie bei Rücktritt aus wichtigem Grund gegen die im Absatz „Rücktritt durch den Kunden“ genannten Kosten geschützt sind. Wichtige Gründe sind: · Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten selbst, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder, wenn die Reise für zwei Personen gemeinsam, gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, daß diese gleichfalls versichert ist; · Impfunverträglichkeit sowie Schwangerschaft einer Versicherten; · Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten. Von der Versicherung sind auch zusätzliche Rückreisekosten gedeckt, die durch Abbruch einer Reise oder nachträgliche Rückkehr aus den genannten Gründen notwendig werden sowie zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten, wenn die Reise aus den genannten Gründen verspätet angetreten wird. Nicht ersetzt werden Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung eines verstorbenen Versicherten.
- Risiko Alle Teilnehmer tragen die Verantwortung, eine Reise auszuwählen, die ihrem Gesundheitszustand und persönlichen physischen Fähigkeiten entspricht. surfcamp-spain.com macht Sie darauf aufmerksam, daß Abenteuer-/ Sportreisen, insbesondere Surf-, Kitesurfen – und Funsport Touren, mit erhöhtem Risiko verbunden sind (Unfälle, die zu Verletzungen, Behinderungen oder gar zum Tode führen können). Da Surfcamp-Spain keine Kontrolle über Ihre Fähigkeiten bei diesen Funsportarten hat, lehnt surfcamp-spain.com jegliche Haftung ab. Alle Teilnehmer nehmen an diesen Touren auf eigene Gefahr teil und tragen selbst die Verantwortung für Unfall, Todesfall oder Schaden an sich oder Dritten.
- Allgemeine Bedingungen Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird vorbehalten. Für Druck und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Reiseveranstalters.
- Gerichtsstand Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Alle Preise und Texte vorbehaltlich Druckfehler.
Alle nach dem Reisevertragsrecht vorgesehenen Erklärungen vor Reiseantritt und nach Reiserückkehr sind zu richten an:
Surfcamp-Spain.com Adresse:
Mirrador del Castil Novo 47
11140 Conil de la frontera España
Geschäftsführer: Matthias Kaiser
Mit der Anmeldung werden unsere Reisebedingungen anerkannt.
Gerichtsstand ist Cadiz